Korruptionsbekämpfung

Die Große Koalition konnte sich lediglich darauf einigen, das Strafrecht zu ändern, um grenzüberschreitende und internationale Korruption besser zu bekämpfen. Mit dieser Novelle reagiert die Regierung auf einer Folge der Globalisierung. Denn aufgrund der weltweiten wirtschaftlichen Verflechtung und der zunehmenden Grenzöffnung existieren korrupte Strukturen heute oftmals über Staatsgrenzen hinweg. Außerdem ist der durch Korruption verursachte wirtschaftliche Schaden gewaltig - Transparancy International geht von 400 Milliarden US-Dollar weltweit im Jahr aus.

Jetzt kommt es darauf an, Korruption nicht nur strafrechtlich zu verfolgen, sondern ihrem Entstehen in Deutschland offensiv entgegen zu treten. Nach heutigem Gesetzesstand werden allein die in Korruptionsstraftaten verwickelten Manager im Bundeszentralregister erfasst. Die betroffenen Unternehmen hingegen erleiden oft wenig Schaden. In einem bundesweiten Korruptionsregister könnten korrupte Unternehmen allgemein kenntlich gemacht und so insbesondere von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Außerdem wäre der Vertrauens- und Ansehensverlust in der Öffentlichkeit immens. Es ist deshalb mit einem erheblichen Abschreckungseffekt eines solchen Registers zu rechnen.

Die SPD hat schon mit der rot-grünen Regierung vorgeschlagen, ein bundesweites Korruptionsregister einzuführen. Diese Gesetzesinitiative scheiterte aber am Widerstand der unionsgeführten Länder im Bundesrat. Die CDU/CSU spricht sich auch nach dem Siemens-Skandal noch gegen ein solches Register aus und setzt auf freiwillige Selbstverpflichtungen. Sie warnt vor einem „Deutschen Korruptionspranger“ und stellt sich damit vor korrupte Unternehmen. Um eine effektive Bekämpfung von Korruption und somit einen Schutz der ehrlichen Unternehmen sowie der Verbraucher durchzusetzen, braucht man eben gleich das Original…


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